Wohin mit Ihrem Altfahrzeug?
1. Abholung
Manchmal ist es einfach unvermeidlich, daher holen wir bei bedarf Ihr Fahrzeug auch gerne ab.
2. Entsorgungsnachweis
Sie erhalten umgehend einen Entsorgungsnachweis und wir erledigen alle Formalien.
3. Sie Bekommen Geld
Bei uns erhalten Sie Geld für die Entsorgung. Sie müssen für die Entwertung nichts zahlen!
Sachkundige Autoverwertung in Oberhausen
Erleben Sie eine effiziente und umweltfreundliche Autoverwertung in Oberhausen! Unsere sachkundigen Experten sorgen für eine professionelle Verarbeitung Ihres Altfahrzeugs. Dank jahrelanger Erfahrung und einem modernen Fuhrwerk garantieren wir Ihnen eine effektive Verwertung aller Bauteile.
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Seien Sie Teil der nachhaltigen Zukunft und nutzen Sie unsere zertifizierte Autoverwertung-Dienstleistung in Oberhausen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr altes Auto in guten Händen zu wissen!
Altfahrzeug ist nicht Gebrauchtfahrzeug
Es ist wichtig zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen einem Altfahrzeug und einem Gebrauchtfahrzeug gibt. Ein Gebrauchtfahrzeug ist ein Auto, das noch fahrtüchtig ist und weiterverkauft werden kann. Dahingegen ist ein Altfahrzeug ein Auto, das nicht mehr fahrtüchtig ist und fachmännisch verwertet werden muss. Damit das Fahrzeug auf eine umweltfreundliche Art und Weise entsorgt wurde, wird dies mit einem Entsorgungsnachweis bescheinigt.
Dieser Nachweis ist für die Autoverwertung wichtig, da er belegt, dass Ihr Auto nicht illegal entsorgt wird und dass die Umweltbelastung minimiert wurde. Außerdem wird diese Bescheinigung für die endgültige Stilllegung Ihres Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt verlangt.
Nachhaltigkeit in Oberhausen mit der Autoverwertung
Außerdem trägt die Autoverwertung dazu bei, den Stadtraum von alten, inaktiven Fahrzeugen zu befreien und so eine saubere und attraktive Stadt zu schaffen. Die Notwendigkeit der Autoverwertung ist unbestreitbar und eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Stadt und unserer Umwelt.
Entsorgungsnachweis
Wir sind verpflichtet einen Entsorgungsnachweis auszustellen.
Auf Grundlage der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind wir angehalten, Ihnen die Überlassung eines Altautos durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Diesen Nachweis benötigt der Fahrzeugbesitzer zwingend zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.
Wie läuft der Abholservice bei der Rohstoffhandel Ruhr ab?
Wenn Sie sich für den Transportservice entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir planen mit Ihnen einen Termin für die Abholung, egal ob Fahrzeug, Schrott oder Altmetall. Wir transportieren dann Ihr Altauto oder Schrott direkt von Ihnen gewählten Standort ab. Selbstverständlich zahlen wir Ihnen den Schrottwert oder den Restwert Ihres Fahrzeugs und erstellen direkt Vorort einen Entsorgungsnachweis. Bei der Autoverwertung benötigen Sie diesen Nachweis um bei Ihrem zuständigen Fahrzeug-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) die KFZ-Abmeldung vollführen zu dürfen. Auf Wunsch übernimmt die Rohstoffhandel Ruhr auch die Fahrzeugabmeldung. Für Sie als Schrott- oder Fahrzeugbesitzer ist dies vor allem: Einfach, Praktisch und Bequem.
Bieten Sie einen Abholservice an?
Als ein professioneller Verwertungsbetrieb bieten wir Ihnen einen Abholservice an. Diese Dienstleistung umfasst die Abholung (Abtransport) des Altfahrzeugs und Schrottcontainer direkt bei Ihnen, die Verwertung und ausstellen eines Entsorgungsnachweis. Um den Abtransport Ihres Autos oder Schrotts mit Ihnen planen zu können sollten Sie sich bei uns melden, so kann der Abholtermin mit Ihnen festgelegt werden, Sie erhalten dadurch Planungssicherheit und wir können entsprechende Maßnahmen für den Transport vorbereiten.
Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug zum Verwertungshof fahren?
Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. Die meisten Altfahrzeuge sind unversichert und die Fahrerlaubnis gilt nur für versicherte Fahrzeuge. Für diese Vorgabe gibt es jedoch eine Ausnahme, die das Inbetriebnehmen eines abgemeldeten Fahrzeugs gestattet. Die Voraussetzung dafür ist, das die Fahrzeugversicherung erst zum Tagesende (23:59 Uhr) und nicht sofort zum Abmeldezeitpunkt verfällt, sofern noch ein gültiger TÜV-Eintrag vorliegt und das Fahrzeug Fahrtauglich ist. Deshalb kann die Fahrzeugabmeldung und der Abtransport, durch Ihnen zum Verwertungshof an demselben Tag durchgeführt werden. Sollte die Versicherung zum Zeitpunkt der Abmeldung erlöschen oder bereits Erlöscht sein, ein ungültiger TÜV-Eintrag oder ein Fahruntaugliches Fahrzeug (Schrottauto, Unfallwagen) vorliegen, so ist die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr gestattet und muss von einem Fachmännischem Transportdienst zur Autoverwertung abtransportiert werden. Diese Ausnahme beruht auf den Gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen im Abschnitt 4. Der Abschnitt behandelt die Rückfahrt nach der Plakettenentfernung, welche für den Restlichen Tag erlaubt ist, sofern die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KFZ-Versicherung) Ihre Gültigkeit beibehält.