Wohin mit Ihrem Altfahrzeug?
1. Abholung
Manchmal ist es einfach unvermeidlich, daher holen wir bei bedarf Ihr Fahrzeug auch gerne ab.
2. Entsorgungsnachweis
Sie erhalten umgehend einen Entsorgungsnachweis und wir erledigen alle Formalien.
3. Sie Bekommen Geld
Bei uns erhalten Sie Geld für die Entsorgung. Sie müssen für die Entwertung nichts zahlen!
Zertifizierte Autoverwertung in Gelsenkirchen
Durch die Erfüllung aller Umweltvorschriften sorgt die Rohstoffhandel Ruhr, als ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Altfahrzeug-Demontagebetrieb für eine umweltfreundliche Entsorgung der Autos. Genauer genommen besteht die Autoverwertung aus dem Zerlegen und Recycling von Altautos.
Demontierte Autos vor der Verwertung – Autoverwertung Gelsenkirchen Rohsotffhandel Ruhr
Es ist wichtig zu erwähnen, dass es in Gelsenkirchen viele Autoverwertungsbetriebe gibt, jedoch können wir Ihnen die fachgerechte und ordnungsgemäße Autoverwertung in Gelsenkirchen gewährleisten. Denn wir erfüllen alle Umweltvorschriften und sorgen für eine umweltfreundliche Autoverwertung.
Vorteile einer Autoverwertung
Die Autoverwertung in Gelsenkirchen bietet viele Vorteile für die Umwelt und die Gesellschaft in der Stadt. Der primäre Vorteil der Autoverwertung in Gelsenkirchen ist die Abfallreduzierung. Denn Altfahrzeuge enthalten viele wiederverwertbare Materialien wie Stahl, Aluminium und Kupfer. Dies trägt zur Reduzierung des Materialabbaus und zur Verringerung der Umweltbelastung bei. Ein weiterer Nutzen der Autoverwertung besteht aus der Reduzierung der Luftverschmutzung. Durch die fachmännische Autoverwertung in Gelsenkirchen tragen wir zur Verringerung der Umweltverschmutzung bei.
Umwelterhalt in Gelsenkirchen
Deshalb ist es wichtig, professionelle und zertifizierte Autoverwertungsbetriebe zu nutzen, um sicherzustellen, dass Ihr Altfahrzeug sicher und umweltfreundlich verwertet wird.
Entsorgungsnachweis
Wir sind verpflichtet einen Entsorgungsnachweis auszustellen.
Auf Grundlage der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind wir angehalten, Ihnen die Überlassung eines Altautos durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Diesen Nachweis benötigt der Fahrzeugbesitzer zwingend zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.
Wie läuft der Abholservice bei der Rohstoffhandel Ruhr ab?
Wenn Sie sich für den Transportservice entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir planen mit Ihnen einen Termin für die Abholung, egal ob Fahrzeug, Schrott oder Altmetall. Wir transportieren dann Ihr Altauto oder Schrott direkt von Ihnen gewählten Standort ab. Selbstverständlich zahlen wir Ihnen den Schrottwert oder den Restwert Ihres Fahrzeugs und erstellen direkt Vorort einen Entsorgungsnachweis. Bei der Autoverwertung benötigen Sie diesen Nachweis um bei Ihrem zuständigen Fahrzeug-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) die KFZ-Abmeldung vollführen zu dürfen. Auf Wunsch übernimmt die Rohstoffhandel Ruhr auch die Fahrzeugabmeldung. Für Sie als Schrott- oder Fahrzeugbesitzer ist dies vor allem: Einfach, Praktisch und Bequem.
Bieten Sie einen Abholservice an?
Als ein professioneller Verwertungsbetrieb bieten wir Ihnen einen Abholservice an. Diese Dienstleistung umfasst die Abholung (Abtransport) des Altfahrzeugs und Schrottcontainer direkt bei Ihnen, die Verwertung und ausstellen eines Entsorgungsnachweis. Um den Abtransport Ihres Autos oder Schrotts mit Ihnen planen zu können sollten Sie sich bei uns melden, so kann der Abholtermin mit Ihnen festgelegt werden, Sie erhalten dadurch Planungssicherheit und wir können entsprechende Maßnahmen für den Transport vorbereiten.
Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug zum Verwertungshof fahren?
Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. Die meisten Altfahrzeuge sind unversichert und die Fahrerlaubnis gilt nur für versicherte Fahrzeuge. Für diese Vorgabe gibt es jedoch eine Ausnahme, die das Inbetriebnehmen eines abgemeldeten Fahrzeugs gestattet. Die Voraussetzung dafür ist, das die Fahrzeugversicherung erst zum Tagesende (23:59 Uhr) und nicht sofort zum Abmeldezeitpunkt verfällt, sofern noch ein gültiger TÜV-Eintrag vorliegt und das Fahrzeug Fahrtauglich ist. Deshalb kann die Fahrzeugabmeldung und der Abtransport, durch Ihnen zum Verwertungshof an demselben Tag durchgeführt werden. Sollte die Versicherung zum Zeitpunkt der Abmeldung erlöschen oder bereits Erlöscht sein, ein ungültiger TÜV-Eintrag oder ein Fahruntaugliches Fahrzeug (Schrottauto, Unfallwagen) vorliegen, so ist die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr gestattet und muss von einem Fachmännischem Transportdienst zur Autoverwertung abtransportiert werden. Diese Ausnahme beruht auf den Gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen im Abschnitt 4. Der Abschnitt behandelt die Rückfahrt nach der Plakettenentfernung, welche für den Restlichen Tag erlaubt ist, sofern die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KFZ-Versicherung) Ihre Gültigkeit beibehält.